Rechtsanwalt Keilhofer

 

Feuerwehreinsatzfahrzeug und Linienbus kollidieren: Verurteilung wegen u.a. fahrlässiger Tötung rechtskräftig

Der BGH hat die Verurteilung des Fahrers eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs unter anderem wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall zwischen Feuerwehrfahrzeug und Linienbus bestätigt.

Der Angeklagte, der Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges, war am 06.07.2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt.
Das LG Hamburg hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz
LG Hamburg, Urt. v. 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

 

 

Gericht/Institution:BGH
Erscheinungsdatum:22.07.2013
Entscheidungsdatum:16.07.2013
Aktenzeichen:4 StR 66/13
Quelle:Juris

 

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